Allgemeine Geschäftsbedingungen und Platzordnung – Camping Roderveld
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Platzordnung gelten für jeden Vertrag zwischen Camping Roderveld, nachfolgend „Unternehmer“ genannt, und der natürlichen oder juristischen Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag abschließt, nachfolgend „Gast“ genannt.
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Bedingungen gilt:
a. Campingmittel: Zelt, Faltcaravan, Wohnmobil, Wohnwagen oder ein sonstiges Unterkunftsmittel;
b. Stellplatz: der vom Unternehmer zugewiesene Platz für das Campingmittel;
c. Unternehmer: Camping Roderveld, der den Stellplatz zur Verfügung stellt;
d. Gast: die Person, die den Vertrag mit dem Unternehmer abschließt;
e. Mitreisende: die im Vertrag zusätzlich angegebenen Personen;
f. Vereinbarter Preis: die Vergütung für die Nutzung des Stellplatzes sowie etwaige Zusatzkosten;
g. Informationen: vom Unternehmer bereitgestellte schriftliche oder digitale Angaben, einschließlich dieser Bedingungen;
h. Stornierung: die schriftliche Beendigung des Vertrages vor Beginn des Aufenthalts.
Artikel 2 – Vertragsinhalt
- Der Unternehmer stellt dem Gast für die vereinbarte Dauer einen Stellplatz zu Erholungszwecken zur Verfügung.
- Der Gast erhält das Recht, ein Campingmittel der vereinbarten Art für die festgelegte Personenzahl aufzustellen.
- Der Unternehmer stellt vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen zur Verfügung.
- Der Gast ist verpflichtet, den Vertrag sowie die bereitgestellten Informationen einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass auch Mitreisende und Besucher diese einhalten.
Artikel 3 – Dauer und Beendigung des Vertrages
Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Dauer, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Artikel 4 – Preise und Preisänderungen
- Der vereinbarte Preis basiert auf den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarifen.
- Sollten nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen infolge staatlicher Maßnahmen, Abgaben oder sonstiger Belastungen eintreten, ist der Unternehmer berechtigt, diese an den Gast weiterzugeben.
Artikel 5 – Zahlung
- Für Aufenthalte während Christi Himmelfahrt und Pfingsten ist der Gast verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises zu leisten.
- Der Restbetrag ist bei Ankunft oder spätestens am Abend vor der Abreise zwischen 19:00 und 20:00 Uhr zu zahlen.
- Die Zahlung erfolgt per kontaktloser Kartenzahlung oder in bar.
Artikel 6 – Stornierung und Änderung
- Stornierungen oder Änderungen durch den Gast müssen schriftlich erfolgen.
- Bei Stornierung bis 7 Tage vor Anreise fallen keine Kosten an; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
- Bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Anreise schuldet der Gast 50 % des Gesamtpreises.
- Etwaige Zusatzkosten sind hiervon ausgenommen.
- Der Unternehmer behält sich das Recht vor, eine Reservierung zu stornieren oder einen Gast abzulehnen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet, ohne weitere gegenseitige Verpflichtungen.
- Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
Artikel 7 – Nutzung durch Dritte
- Die Nutzung des Stellplatzes und/oder des Campingmittels durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Unternehmers gestattet.
- Diese Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden.
Artikel 8 – Vorzeitige Abreise
Bei vorzeitiger Abreise bleibt der Gast zur Zahlung von 50 % des verbleibenden Aufenthaltszeitraums verpflichtet.
Artikel 9 – Vorzeitige Vertragsbeendigung durch den Unternehmer
- Der Unternehmer ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn der Gast, Mitreisende oder Besucher:
- gegen die vertraglichen Verpflichtungen verstoßen;
- Belästigungen oder Störungen verursachen;
- den Stellplatz zweckwidrig nutzen;
- ein unsicheres Campingmittel verwenden.
- In diesem Fall hat der Gast den Campingplatz innerhalb von 2 Stunden zu verlassen.
- Der Gast bleibt zur Zahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.
Artikel 10 – Räumung
- Nach Beendigung des Vertrages ist der Stellplatz sauber, geräumt und im ursprünglichen Zustand zu übergeben.
- Kommt der Gast dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Unternehmer berechtigt, die Räumung auf Kosten des Gastes vorzunehmen.
Artikel 11 – Gesetze und Vorschriften
- Der Gast hat dafür Sorge zu tragen, dass das Campingmittel allen geltenden Umwelt- und Sicherheitsvorschriften entspricht.
- LPG-Anlagen sind ausschließlich in zugelassenen Kraftfahrzeugen erlaubt.
- Brandschutzvorschriften sind strikt einzuhalten.
Artikel 12 – Haftung
- Der Unternehmer haftet nicht für Schäden, Verlust, Diebstahl oder Unfälle, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Der Unternehmer haftet nicht für Schäden infolge höherer Gewalt, einschließlich extremer Wetterbedingungen.
- Der Gast haftet für Schäden, die durch ihn, Mitreisende oder Dritte verursacht werden.
- Der Gast ist verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung seines Eigentums zu sorgen.
- Der Unternehmer behält sich das Recht vor, Bild- und Tonaufnahmen zu Werbezwecken zu erstellen.
Artikel 13 – Anwendbares Recht
Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmer und Gast findet niederländisches Recht Anwendung.
Platzordnung
Artikel 14 – Verhalten und Ordnung
- Der Gast hat sich so zu verhalten, dass Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf dem Gelände gewährleistet sind.
- Lärmbelästigungen sind jederzeit zu vermeiden.
Artikel 15 – An- und Abreise
- Anreise ist ab 13:00 Uhr möglich.
- Abreise hat bis 12:00 Uhr zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Rezeption ist täglich von 19:00 bis 20:00 Uhr geöffnet.
- Ist bei Ankunft kein Personal anwesend, hat der Gast den erhaltenen Anweisungen zu folgen und sich während der Öffnungszeiten der Rezeption zu melden.
Artikel 16 – Nutzung von Gelände und Einrichtungen
- Das Sanitärgebäude ist rauchfrei.
- Die Nutzung des WLAN ist eingeschränkt; es besteht keine Garantie für Verfügbarkeit oder Qualität.
- Es ist nicht gestattet:
- Plastikfolien oder Wurzelschutzvlies unter Zelten zu verwenden;
- Vorzelte elektrisch zu beheizen;
- Partyzelte aufzustellen.
Artikel 17 – Abfall und Umwelt
- Abfälle sind getrennt in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
- Chemietoiletten dürfen ausschließlich an den vorgesehenen Stellen entleert und müssen sauber hinterlassen werden.
Artikel 18 – Haustiere
Haustiere sind erlaubt, sofern sie angeleint sind und keine Belästigung darstellen. Das Betreten von Weiden mit Vieh ist untersagt.
Artikel 19 – Schäden und Meldepflicht
Der Gast ist verpflichtet, Schäden, Störungen oder Vorfälle unverzüglich beim Unternehmer zu melden.
Artikel 20 – Schlussbestimmung
In Fällen, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, entscheidet der Unternehmer nach billigem Ermessen.
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